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Bericht vom Fachtechnischen Tag 2011 in Düsseldorf
Düsseldorf, 29.03.2011
Am 29. März 2011 fand der diesjährige Fachtechnische Tag des Dachecker-Landesverbandes Nordrhein in der ESPRIT-Arena Düsseldorf statt.
Stefan Küppers, Vorsitzender des Fachtechnischen Ausschusses des Dachdeckerverbands Nordrhein, hieß alle Gäste, Ehrengäste und Sponsoren herzlich willkommen. |
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Mit Josef Rühle, Geschäftsführer des ZVDH Bereich Technik, begann der erste Vortrag über Änderungen der Fachregel.
Zunächst erläuterte Rühle, warum die Fachregeln immer wieder neu aufgelegt werden müssen. Die Regeln stellen, als Anerkannte Regeln der Technik, einen wichtigen Baustein bei der Beurteilung und Ausführung von Dachdeckerarbeiten dar und müssen den technischen Begebenheiten in der Theorie und Praxis gerecht werden. So führen z.B. die stärkeren Wärmedämmungen im Steildach, zu komplexeren Betrachtungen hinsichtlich eines funktionierenden Dachaufbaus. Diese Begebenheiten müssen in der Fachregel, im Bezug auf die Material- und Verarbeiterebene, berücksichtigt werden, so Rühle weiter. |
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Folgende Regelwerksteile wurden geändert, bzw. befinden sich in Bearbeitung:
- Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
- Merkblatt zur Bemessung von Entwässerungen
- Merkblatt für Solartechnik für Dach und Wand
- Fachinformation „Windlasten auf Dächer mit Dachziegel- und
Dachsteindeckungen
- Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen
Die bisherige Fachregel für Metallarbeiten, aus dem Jahr 1999, bzw. 2003, wurde im Bereich der Windsogsicherung der novellierten DIN 1055 Teil 4 (Windlasten) angepasst. Darüber hinaus wurden Widersprüche mit der Fachregel des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima ausgeräumt.
Werkstoffe für Befestigungen und Deckunterlagen wurden ebenso neu bestimmt, wie die Definition der Regeldachneigung und die davon abzuleitenden zusätzlich regensichernden Maßnahmen, die sich jetzt noch stärker an die Fachregel Dachziegel und Dachsteine anlehnt. Weiter wurden Anschlüsse bei Deckungen mit anderen Werkstoffen und verschiedene Detailausbildungen neu verfasst.
Im Merkblatt zur Bemessung von Entwässerungen, zuletzt aus dem Jahr 2007, sind u.a. die geänderten Bemessungszuordnungen, durch die Novellierung der DIN 1986-100, entsprechend in den Tabellen angepasst worden.
Das Merkblatt für Solartechnik für Dach und Wand aus dem Jahre 2001, wird nun den geänderten Produkt- und Verarbeitergegebenheiten gerecht.
War das PV-Geschäft vor 10 Jahren noch ein Nieschenmarkt, hat es sich inzwischen als innovativer Geschäftszweig etabliert und bedarf, z. B. bei der Konzeption und dem Gesamtaufbau, einer aktualisierten Regelung.
Die Fachinformation „Windlasten auf Dächer mit Dachziegel- und
Dachsteindeckungen hat Rühle im 2. Vortrag am Nachmittag ausführlich erläutert. |
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Weiter wies Josef Rühle nochmal deutlich darauf hin, dass die Fachregeln, als Anerkannte Regel der Technik, nicht von Herstellern mit bunten Versprechen ihrer Produkte auszuhebeln sind.
Letztlich sollte immer ein funktionierendes Dach nach den Vorgaben der Fachregeln erstellt und nicht grenzwertig die Minimalanforderungen nach unten gedrückt werden. Versprochene Kosteneinsparungen durch unterschreiten der Mindestanforderungen oder architektonische Anreize führen erfahrungsgemäß zu kostspieligen Nachwirkungen. |
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Im 2. Vortrag des Fachtechnischen Tages berichtete Dachdeckermeister Adolf Reuter, von ENKE-Werke, auf vermeidbare Schäden durch sachgerecht hergestellte Flüssigabdichtungen hin. |
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Neben den verschiedenen Zusammensetzungen und damit verbundenen unterschiedlichen Verarbeitungstechniken wurde im Detail auf die Beurteilung von Untergründen, das Aufbringen von Grundierungen und die richtige Verlegung der Vlieseinlagen erklärt.
Dipl.-Ing. Rainer Pieper, von SITA-Bauelemente, hat zum Thema Notentwässerung von Flachdächern, Bau-Schäden vorgestellt, die durch falsche Dachentwässerung entstanden sind.
Weiter erläuterte Pieper die beiden Entwässerungssysteme „Freispiegelentwässerung“, als herkömmliches Abfluss-System mit einem Wasser-Luftverhältnis von 70 zu 30 und dem „Druck-Strömungs-System, welches mit 100 % Wasserdurchlauf das Wasser von den Entwässerungspunkten quasi „absaugt“.
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Weiter erläuterte er die richtige Planung und Ausführung von Entwässerungskonzepten, die u.a. die örtliche Regenspende, den Abflussbeiwert, die Größe der zu entwässernden (Teil-) Fläche, Druck- und Stauhöhen sowie die Ablaufleistungen von Gully und Entwässerungsrohren berücksichtigen.
Wichtiger Punkt bei allen Entwässerungen sind die Notüberläufe, die häufig unberücksichtigt bleiben oder unzureichend ausgeführt werden.
Ebenso ist die Wartung der Entwässerungssysteme ein entscheidender Faktor für eine funktionierende Wasserabführung. |
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Nach der Mittagspause, währenddessen auch eine Stadionführung abgehalten wurde, berichtete Oberstaatsanwalt Uwe Kessel, Staatsanwaltschaft Düsseldorf, von dem Verfahren des folgenschweren Brand am Düsseldorfer Flughafen 1996.
So wurden die rechtliche Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft erläutert, die neben den ursächlichen Schweißarbeiten auch die im Flughafen verbauten Materialien und das unzureichende Brandschutzkonzept zu beurteilen hatte.
Bei dem Brand kamen 17 Menschen ums Leben und die nachfolgenden Verfahren zogen sich über 10 Jahre hin.
Kessel erklärte bei seinen Ausführungen den Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung, bei der es, neben der eigentlichen Tathandlung (Tun oder Unterlassen), auch auf eine Kausalität (Ursächlichkeit) und eine objektive Sorgfaltspflicht ankommt. Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach den Bestimmungen, Vorschriften und Gesetzen. Die objektive Vorhersehbarkeit richtet sich nach dem gesunden Menschenverstand, so Kessel weiter.
Auch wenn Gesetze oft unübersichtlich oder zu umfangreich ausgelegt sind, sind wir stets verpflichtet, diese einzuhalten, erklärte Kessel deutlich.
Neben dem Brand am Flughafen erläuterte Kessel am Beispiel des Großbrands der St. Peter Kirche in Düsseldorf im Jahr 2007, wie wichtig das Einhalten von Sicherheitsbestimmungen ist. Die geltenden Auflagen für Schweißarbeiten der BG Bau sind damals, aus dem Zusammenspiel von Umständen, nicht eingehalten worden, wodurch sich ein wenig Staub entzünden konnte, der zum Brand des gesamten Kirchendachstuhls geführt hatte.
Angesprochen wurde auch das Thema Brandwache. In den ersten beiden Stunden, nach Abschluss von Schweißarbeiten, ist das Brandrisiko am größten. Nach 4 Stunden nimmt das Risiko eines Brandes dann deutlich ab. Jedoch kann sich auch 24 Stunden, nach Arbeiten mit offener Flamme, noch ein Brand entwickeln. Oberstaatsanwalt Kessel rät deswegen zu einer Brandwache von mind. 4 Stunden, was die Zuhörer praxisfremd empfanden. |
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Hans-Peter Schadow, von der VHV Allgemeine Versicherung, erklärte im Anschluss die Eigenschaften einer Bauleistungsversicherung.
In Anlehnung an die vor genannten Brandfälle, seien über eine Betriebshaftpflichtversicherung lediglich die Schäden abgedeckt, die ein Betrieb anderen zufügt, so Schadow. Die eigene, bereits erbrachte Arbeitsleistung wird damit nicht ersetzt.
Der Betrieb ist bis zur Abnahme für die Sicherung seiner Leistung verantwortlich. Sei es gegenüber Beschädigungen durch andere Gewerke oder auch gegen z.B. Feuer, Schneeschäden, Vandalismus oder Bauunfälle. Die Bauleistungsversicherung setzt hier an und ersetzt Schäden, die dem eigenen Betrieb durch Beschädigung von bereits erbrachter Bauleistung entstanden sind.
Wir können vermeiden, vermindern, begrenzen oder auch akzeptieren – aber nicht ignorieren, so Schadow weiter und erläuterte anhand von Fotos, wie Schäden an Bauleistungen aussehen können und wie hoch der jeweilige Schaden für den Betrieb gewesen ist.
Eine Bauleistungsversicherung kostet, je nach Anbieter, ca. 1,5 %0 (Promille) eines Jahresumsatzes. |
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Nach der Kaffepause ging es dann mit Josef Rühle zum 2. Teil der wichtigen Neuerungen im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks, der neuen Fachinformation für Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteineindeckungen.
Josef Rühle erklärte in einem einzigartigen und sehr anschaulichen Vortrag die Grundlagen und Besonderheiten der neuen Windsogsicherung.
Die bisherige Windsogsicherung aus dem Jahr 1997, die seit dem 1. März 2011 durch neue Fachinformation abgelöst wurde, war in ihren Ausführungen nicht mehr ausreichend und musste überarbeitet werden. Grundlage der bisherigen Regelungen war die DIN 1055-4 Windlasten, in der jedoch kaum Angaben über die Windsicherung von kleinformatigen Dacheindeckungen zu finden waren.
Zudem wird, voraussichtlich 2012, die DIN 1055-4 als Norm Eurocode ersetzt und wird kleinformatige Dacheindeckungen ausschließen.
Somit wird die Windsogsicherung Bestandteil der Fachregel werden, bzw. über die seit dem 1. März 2011 gültigen Fachinformation geregelt. |
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In der Anwendung wird grundsätzlich die Windlast ermittelt und dem Widerstand der Dacheindeckung entgegengesetzt. Dabei gilt aber zu beachten, dass der Dachdeckermeister zwar auf ein vereinfachtes Nachweisverfahren zurückgreifen kann, jedoch die Ausnahmen dieser Berechnung kennen sollte.
So können z.B. für Dächer über 25 m Höhe, über 800 mm über NN, offene Gebäude, wie z.B. Feuerwehrhallen oder exponiert liegende Gebäude, z. B. in Flughafennähe und grundsätzlich alle Dächer ohne Unterdeckung/Unterspannung keine vereinfachten Nachweise verwendet werden. Hier sollte ein Statiker die Berechnungen vornehmen und damit die Nachweisführung übernehmen.
Bei der Berechnung der Windsogsicherung ist die Grundlage die s.g. Kombination aus Dachziegel/Dachstein und einer geeigneten Sturmklammer. Diese Kombination wird in 3 Klassen eingeteilt (K I – K III). Da momentan das Problem besteht, das Klammerhersteller ihre Klammerauszugswerte, für die jeweiligen Ziegel- oder Dachsteinmodell-Kombi nicht kennen, nicht geprüft haben oder nicht bereit sind, diese offen zu legen, kann eine genaue Berechnung nicht erfolgen.
Rühle stellte jedoch in Aussicht, das in einigen Wochen, ein Teil der Hersteller, ihre Werte online über die Fachregel verfügbar machen, sodass Kombinationen mit tatsächlichen Werten über den in der Fachregel integrierten Windsogrechner gerechnet werden können.
Rühle erklärte ausführlich die Grundlagen der Berechnung und wie diese über den Fachregelrechner einzugeben sind. Im Ergebnis wird ein Klammerrahmen ausgewiesen, mit dem der Vorarbeiter auf der Baustelle das Klammerschema einfach umsetzten kann.
Stefan Küppers beendet mit seinem Schlusswort den gelungenen Fachtechnischen Tag 2011 und wünschte allen Teilnehmern eine gute Heimfahrt.
(sem) |
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